CPV-Code

CPV 722 – Softwareentwicklung

CPV 722 umfasst individuelle Softwareentwicklung, Programmierung, Systemintegration, App-Entwicklung, API-Entwicklung und agile Entwicklungsprojekte für öffentliche Auftraggeber.

Was umfasst die CPV-Gruppe 722?

Die CPV-Gruppe 722 umfasst Dienstleistungen rund um die individuelle Entwicklung und Programmierung von Software. Im Unterschied zur Beschaffung von Standardsoftwareprodukten (CPV 48x) werden hier Software-Systeme auf Basis spezifischer Anforderungen des Auftraggebers neu entwickelt oder bestehende Systeme wesentlich erweitert. Typische Leistungen sind die Entwicklung von Fachanwendungen, Webanwendungen, mobilen Apps, Schnittstellen (APIs) sowie die Systemintegration heterogener IT-Landschaften.

Die öffentliche Verwaltung hat einen erheblichen Bedarf an individueller Softwareentwicklung – insbesondere bei der Digitalisierung spezifischer Verwaltungsleistungen, der OZG-Umsetzung, der Entwicklung von Portalen und Fachverfahren sowie der Modernisierung von Altsystemen. Agile Entwicklungsmethoden (Scrum, Kanban) haben auch im öffentlichen Sektor Einzug gehalten und erfordern angepasste Vergabestrategien, z. B. durch rahmenvertragsbasierte Abrufmodelle oder Verhandlungsverfahren mit hoher Flexibilität.

Die Struktur des CPV-Systems ist vollständig im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP dokumentiert.

Typische Leistungen in CPV 722

  • Individuelle Softwareentwicklung und Programmierung
  • Entwicklung von Webanwendungen und mobilen Apps
  • API-Entwicklung und Systemintegration
  • Agile Entwicklungsleistungen (Scrum, DevOps)
  • Erweiterung und Weiterentwicklung bestehender Softwaresysteme
  • Entwicklung von Bürgerportalen und E-Government-Anwendungen
  • Migrationsleistungen bei der Modernisierung von Altsystemen

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 722

  • Entwicklung einer digitalen Antragsstrecke für Baugenehmigungen: Individuelle Entwicklung einer bürgerfreundlichen Online-Antragslösung mit Prozessintegration in bestehende Backoffice-Systeme und Schnittstelle zum Dokumentenmanagementsystem der Baubehörde – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Agile Weiterentwicklung eines Fachverfahrens für die Sozialverwaltung: Rahmenvertrag über agile Entwicklungsleistungen (Scrum) für ein bestehendes Fachanwendungssystem zur Leistungsgewährung nach SGB II, inklusive kontinuierlicher Releases und automatisierter Tests – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Entwicklung einer API-Integrationsschicht für ein Landesrechenzentrum: Entwurf und Entwicklung einer zentralen API-Management-Plattform zur Standardisierung des Datenaustauschs zwischen 30 Fachverfahren unterschiedlicher Hersteller – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 722 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber, die Softwareentwicklungsleistungen beschaffen, stehen vor der besonderen Herausforderung, Anforderungen an individuelle Software präzise zu beschreiben, ohne den Lösungsraum unnötig einzuschränken. Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen, Qualitätsnormen (z. B. ISO/IEC 25010), Sourcecode-Eigentumsrechte und Open-Source-Lizenzierung müssen in der Leistungsbeschreibung klar geregelt sein. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Softwareentwicklungsunternehmen und IT-Dienstleister, die individuelle Entwicklungsprojekte im öffentlichen Sektor durchführen, finden unter CPV 722 ein breites Ausschreibungsspektrum. Wichtige Wettbewerbsfaktoren sind Referenzprojekte aus der Verwaltung, Erfahrung mit agilen Methoden, Kenntnisse relevanter Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie die Fähigkeit, öffentliche Auftraggeber durch komplexe Anforderungsmanagement-Prozesse zu begleiten.

Wie hilft Bond bei CPV 722?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Softwareentwicklungsunternehmen und IT-Dienstleister automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 722 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Softwareentwicklungsausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für Digitalisierungsprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Softwareentwicklungsausschreibungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 722

Wem gehört der entwickelte Sourcecode – dem Auftraggeber oder dem Entwickler? Das ist eine der wichtigsten Fragen bei Softwareentwicklungsvergaben. Standardmäßig verbleiben Urheberrechte beim Entwickler, sofern nichts anderes vereinbart ist. Öffentliche Auftraggeber sollten in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich regeln, dass alle Nutzungsrechte übertragen werden – insbesondere für Quellcode, Dokumentation und Arbeitsergebnisse. Die VgV enthält keine speziellen Regelungen hierzu; die Gestaltung liegt im Vertrag.

Sind agile Entwicklungsprojekte mit dem Vergaberecht vereinbar? Ja, agile Entwicklungsmodelle sind mit dem Vergaberecht vereinbar, erfordern aber eine angepasste Vertragsgestaltung. Rahmenverträge mit Abrufmechanismen, Verhandlungsverfahren oder der wettbewerbliche Dialog bieten Flexibilität für iterative Entwicklung. Wichtig ist, dass Leistungsumfang und Vergütungsmodell (z. B. Story Points, Sprints) in der Leistungsbeschreibung klar definiert sind. Details regelt die VgV.

Müssen bei öffentlich finanzierter Softwareentwicklung Open-Source-Lizenzen verwendet werden? Es gibt keine generelle Pflicht, aber eine zunehmende politische Erwartung im Sinne des Prinzips "Public Money, Public Code". Der Bund und mehrere Länder fördern aktiv die Veröffentlichung öffentlich finanzierter Software unter Open-Source-Lizenzen. Auftraggeber können Open-Source-Lizenzierung als Anforderung in der Leistungsbeschreibung vorsehen. Die UVgO enthält hierzu keine spezifischen Vorgaben.

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