BOND — CPV 485 – Betriebssysteme
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CPV 485 – Betriebssysteme

CPV 485 umfasst Betriebssystemsoftware für Server, Desktops und mobile Geräte sowie Virtualisierungsplattformen und Container-Systeme für öffentliche IT-Infrastrukturen.

Was umfasst die CPV-Gruppe 485?

Die CPV-Gruppe 485 umfasst Softwareprodukte, die als Grundlage für den Betrieb von IT-Systemen dienen – darunter Betriebssysteme für Server und Desktops, Betriebssysteme für mobile Geräte sowie Plattformen zur Virtualisierung und Containerisierung von IT-Workloads. Diese Softwareschicht ist die Basis für alle darüber laufenden Anwendungen und hat damit eine fundamentale Bedeutung für die IT-Infrastruktur öffentlicher Auftraggeber.

Im Umfeld der öffentlichen Verwaltung werden Betriebssysteme häufig im Rahmen größerer IT-Beschaffungen mitbestellt – sei es als Teil eines Desktop-Rollouts (CPV 302), eines Server-Projekts (CPV 303) oder als eigenständige Lizenzrunden. Virtualisierungsplattformen (z. B. VMware, Hyper-V, KVM) ermöglichen die effiziente Nutzung von Serverressourcen und spielen eine Schlüsselrolle beim Betrieb moderner Rechenzentren. Container-Plattformen wie Kubernetes werden zunehmend auch im öffentlichen Sektor für die Bereitstellung cloud-nativer Anwendungen eingesetzt.

Die vollständige CPV-Struktur ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP einsehbar.

Typische Leistungen in CPV 485

  • Server-Betriebssystemlizenzen (Windows Server, Linux-Distributionen)
  • Desktop-Betriebssystemlizenzen (Windows, macOS, Linux)
  • Betriebssysteme für mobile Geräte und Thin Clients
  • Virtualisierungsplattformen (Hypervisor-Software, VM-Management)
  • Container-Plattformen und Orchestrierungssysteme (z. B. Kubernetes)
  • Betriebssystem-Wartung, Updates und Extended Support
  • Migrationsunterstützung bei Betriebssystemwechsel

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 485

  • Server-Betriebssystem-Lizenzen für ein Rechenzentrum einer Bundesbehörde: Beschaffung von Windows-Server-Lizenzen und Extended Security Updates für rund 500 physische und virtuelle Server, inklusive Software Assurance und Enterprise Agreement – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Virtualisierungsplattform für die Konsolidierung der Server-Infrastruktur einer Landesbehörde: Beschaffung einer Virtualisierungslösung zur Konsolidierung von 200 physischen Servern auf eine Hochverfügbarkeits-Plattform inklusive Management-Tools und Schulung – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Desktop-Betriebssystem-Migration für einen Landkreis: Beschaffung von Windows-11-Lizenzen und Migrationsunterstützung für 3.500 Arbeitsplätze inklusive Kompatibilitätsanalyse, Rollout-Planung und Helpdesk-Unterstützung – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 485 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

IT-Verantwortliche in Bundesbehörden, Landesverwaltungen und Kommunen beschaffen Betriebssystemlizenzen regelmäßig als strategische Infrastrukturkomponente. Dabei sind Aspekte wie Lizenzkomplexität, Updatezyklen, Sicherheitsanforderungen (BSI-Grundschutz) und langfristige Herstellerunterstützung besonders relevant. Immer mehr Auftraggeber evaluieren auch Open-Source-Betriebssysteme (z. B. Linux) im Kontext digitaler Souveränität. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Betriebssystemanbieter und Virtualisierungsexperten – von großen Softwarekonzernen bis hin zu spezialisierten Linux-Systemhäusern – finden unter CPV 485 relevante Ausschreibungen. Gefragt sind besonders Anbieter mit Erfahrung in der Verwaltung komplexer Lizenzlandschaften, im Betrieb hochverfügbarer Server-Umgebungen sowie in der Begleitung von Migrationsprojekten. Zertifizierungen der jeweiligen Hersteller sind oft Anforderung in Eignungsnachweisen.

Wie hilft Bond bei CPV 485?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Betriebssystemanbieter und Virtualisierungsexperten automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 485 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Betriebssystemausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für IT-Infrastrukturprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Betriebssystemausschreibungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 485

Ist die Beschaffung von Linux-Distributionen für öffentliche Server nach CPV 485 möglich? Ja, auch Open-Source-Betriebssysteme wie Linux-Distributionen fallen unter CPV 485. Auftraggeber können Betriebssystemsoftware produktneutral ausschreiben und dabei Open-Source-Lösungen gleichwertig berücksichtigen. Die Vergabe kann auch Support-Leistungen für Open-Source-Systeme umfassen. Vergaberechtliche Grundlagen enthält die VgV.

Wie werden Virtualisierungslizenzen vergaberechtlich eingeordnet? Virtualisierungsplattformen und ihre Lizenzen werden als Softwareleistung nach CPV 485 eingeordnet. Wenn Beratungs- oder Implementierungsleistungen überwiegen, kann ergänzend CPV 721 oder 724 relevant sein. Der Hauptgegenstand des Auftrags bestimmt den primären CPV-Code gemäß VgV.

Müssen Betriebssystem-Updates gesondert ausgeschrieben werden? Software-Maintenance-Verträge, die regelmäßige Updates und Patches umfassen, können in eine initiale Lizenzbeschaffung nach CPV 485 integriert oder als eigenständiger Folgeauftrag vergeben werden. Bei längeren Laufzeiten sind die Gesamtkosten (TCO) in die Schwellenwertberechnung einzubeziehen. Für unterschwellige Vergaben gilt die UVgO.

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