CPV-Code

CPV 483 – Internet- und Intranetsoftware

CPV 483 umfasst Webportale, Content-Management-Systeme, Intranet-Lösungen, E-Government-Plattformen und webbasierte Anwendungen für öffentliche Auftraggeber.

Was umfasst die CPV-Gruppe 483?

Die CPV-Gruppe 483 deckt Softwarelösungen ab, die für den Betrieb von Webportalen, Intranetplattformen und webbasierten Anwendungen eingesetzt werden. Im Kontext der öffentlichen Verwaltung sind dies vor allem Content-Management-Systeme (CMS) für Behördenwebseiten, E-Government-Plattformen zur Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen sowie interne Kollaborations- und Kommunikationslösungen auf Basis von Internettechnologien.

Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung – insbesondere durch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – hat die Nachfrage nach Lösungen im Bereich CPV 483 deutlich gesteigert. Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beschaffen CMS-Systeme, Bürgerportale, digitale Antragsplattformen und Intranetlösungen, die moderne Nutzererlebnisse ermöglichen und gleichzeitig hohen Anforderungen an Barrierefreiheit (BITV), Datenschutz (DSGVO) und IT-Sicherheit (BSI-Grundschutz) genügen müssen.

Die Struktur des CPV-Systems ist vollständig im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP dokumentiert.

Typische Leistungen in CPV 483

  • Content-Management-Systeme (CMS) für Behörden- und Verwaltungswebseiten
  • E-Government-Plattformen und Bürgerportal-Software
  • Digitale Antragsplattformen und Online-Formularsysteme
  • Intranet-Lösungen für die interne Behördenkommunikation
  • Webbasierte Kollaborationssoftware (Wikis, digitale Arbeitsräume)
  • Portalsoftware für Fachinformationssysteme
  • Softwarelizenzen für Webserver und Webanwendungs-Frameworks

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 483

  • CMS-System für die Neugestaltung des Behördenauftritts eines Bundesministeriums: Beschaffung eines barrierefreien, DSGVO-konformen CMS mit Redaktionssystem, mehrsprachiger Unterstützung und WCAG-2.1-Konformität – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • E-Government-Plattform zur OZG-Umsetzung in einem Landkreis: Einführung einer Plattform für digitale Verwaltungsleistungen mit Online-Antragsstellung, Bezahlmodul und sicherer Identifizierung via eID – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Intranetlösung für eine Landesbehörde mit 3.000 Beschäftigten: Beschaffung und Einführung einer webbasierten Intranetplattform mit Dokumentenmanagement, Neuigkeiten-Feed und integrierter Mitarbeitersuche – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 483 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Bundesministerien, Landesbehörden und Kommunen mit Digitalstrategien sind die typischen Auftraggeber unter CPV 483. Die wachsenden Anforderungen durch das OZG, die Barrierefreiheitsverpflichtung nach BITV 2.0 und Datenschutzanforderungen erhöhen den Bedarf an professionellen Webportal- und E-Government-Lösungen. Bei der Leistungsbeschreibung sind technische Standards (z. B. offene Schnittstellen, Mandantenfähigkeit, Skalierbarkeit) präzise zu definieren. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Webentwickler und E-Government-Spezialisten, die CMS-Produkte, Portalplattformen oder digitale Verwaltungslösungen anbieten, treffen unter CPV 483 auf eine wachsende Nachfrage. Wichtige Differenzierungsmerkmale im Angebot sind Referenzen aus der öffentlichen Verwaltung, Kenntnisse der OZG-Anforderungen, BSI-Grundschutz-Erfahrung sowie der Nachweis barrierefreier Umsetzung. Die Abgrenzung zu reinen Webentwicklungsdienstleistungen (CPV 722) ist dabei zu beachten.

Wie hilft Bond bei CPV 483?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Webentwickler und E-Government-Spezialisten automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 483 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Webportalausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für E-Government-Projekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Webportalausschreibungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 483

Fällt eine OZG-Umsetzungsplattform unter CPV 483? Ja, Softwareplattformen zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des OZG fallen in der Regel unter CPV 483, sofern es sich um die Beschaffung einer Softwarelösung handelt. Wenn der Schwerpunkt auf der Entwicklung individueller Softwarekomponenten liegt, kann zusätzlich CPV 722 relevant sein. Die Hauptleistung entscheidet über den primären CPV-Code gemäß VgV.

Muss ein CMS-System für Behörden barrierefrei sein? Ja, öffentliche Stellen sind gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 und der deutschen BITV 2.0 verpflichtet, ihre Webangebote barrierefrei zu gestalten. Dies muss in der Leistungsbeschreibung und den Eignungskriterien entsprechend verankert werden. Die genauen Anforderungen sind in der BITV 2.0 geregelt.

Ab welchem Auftragswert muss ein Webportal-Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden? Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten die Schwellenwerte nach VgV. Unterschwellige Webportal-Beschaffungen richten sich nach der UVgO, die für Bundesbehörden unmittelbar gilt. Viele Länder haben die UVgO ebenfalls in Landesrecht übernommen.

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