CPV-Code

CPV 482 – Branchenspezifische Software

CPV 482 umfasst spezialisierte Softwarelösungen für bestimmte Fachbereiche: Finanzwesen, Personalverwaltung, GIS, Fachanwendungen für Kommunen sowie weitere branchenspezifische Anwendungen für die öffentliche Verwaltung.

Was umfasst die CPV-Gruppe 482?

Die CPV-Gruppe 482 erfasst Softwarepakete, die für spezifische Fachbereiche oder Branchen entwickelt wurden und sich von allgemeiner Standardsoftware (CPV 481) durch ihren spezialisierten Funktionsumfang unterscheiden. Typisch sind Fachanwendungen, die gesetzlich geregelte Verwaltungsabläufe unterstützen – etwa Standesamt-Software, Kita-Verwaltungssysteme, GIS-Plattformen für kommunale Geodaten oder Personalverwaltungssysteme nach den Anforderungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst.

Öffentliche Auftraggeber nutzen CPV 482 insbesondere dann, wenn die zu beschaffende Software tief in bestehende Fachverfahren und behördenspezifische Prozesse integriert werden muss. Solche Beschaffungen erfordern häufig Verhandlungsverfahren oder wettbewerbliche Dialoge, da die technischen Anforderungen komplex und die Märkte für Fachanwendungen oft überschaubar sind. Die korrekte Abgrenzung zu CPV 481 (allgemeine Software) und CPV 488 (ERP-Systeme) ist dabei für eine rechtssichere Bekanntmachung entscheidend.

Die vollständige Struktur des CPV-Systems ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP dokumentiert.

Typische Leistungen in CPV 482

  • Fachanwendungen für Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörden
  • GIS-Software (Geoinformationssysteme) für kommunale Planungsaufgaben
  • Personalverwaltungs- und Personalwirtschaftssoftware (z. B. nach TVöD)
  • Software für Kita-, Schul- und Jugendhilfeverwaltung
  • Fachsoftware für Sozialleistungsverwaltung (z. B. SGB II, SGB XII)
  • Kassensysteme und Finanzfachverfahren für Kämmereien
  • Feuerwehr- und Rettungsdienstmanagementsoftware

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 482

  • GIS-Plattform für ein Stadtplanungsamt: Beschaffung einer Geoinformationsplattform zur Verwaltung von Bebauungsplänen, Flächennutzung und kommunaler Infrastruktur mit Schnittstellen zu bestehenden Fachdaten – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Personalverwaltungssoftware für einen Landkreis: Einführung einer integrierten Lösung für Personalstammdaten, Zeitwirtschaft und Stellenplan nach den Anforderungen des TVöD, inklusive Datenmigration aus dem Altsystem – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Kita-Verwaltungssystem für eine Großstadt: Beschaffung einer webbasierten Fachsoftware zur Verwaltung von Betreuungsplätzen, Elternbeiträgen und Belegungsnachweisen gemäß landesrechtlicher Anforderungen – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 482 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Kommunen, Landkreise und Landesbehörden sind die wichtigsten Auftraggeber unter CPV 482. Da Fachanwendungen häufig eng mit gesetzlichen Anforderungen und bestehenden IT-Architekturen verknüpft sind, ist eine sorgfältige Leistungsbeschreibung besonders wichtig. Bei der Wahl des Vergabeverfahrens spielt die Markttiefe eine Rolle: Bestehen nur wenige geeignete Anbieter, kann ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sinnvoll sein. Aktuelle Informationen zum Vergaberecht bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Unternehmen und Bieter

Fachanwendungsentwickler und Branchensoftwareanbieter mit Fokus auf den öffentlichen Sektor finden unter CPV 482 regelmäßig passende Ausschreibungen. Entscheidend für den Erfolg in diesem Segment ist die Kenntnis der jeweiligen Fachprozesse und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie nachgewiesene Referenzen aus vergleichbaren Projekten. Die Abgrenzung zur Individualentwicklung (CPV 722) ist dabei wichtig: Wenn ein Standardprodukt konfiguriert wird, bleibt es CPV 482.

Wie hilft Bond bei CPV 482?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Fachanwendungsentwickler und Branchensoftwareanbieter automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 482 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Fachanwendungsausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für Digitalisierungsprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Fachanwendungsausschreibungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 482

Wie unterscheidet sich CPV 482 von CPV 481? Während CPV 481 allgemeine, branchenübergreifende Standardsoftware abdeckt, bezieht sich CPV 482 auf spezialisierte Fachanwendungen für bestimmte Branchen oder Verwaltungsbereiche. Wenn eine Software speziell für Standesämter, Sozialverwaltungen oder GIS entwickelt wurde und fachspezifische Prozesse abbildet, ist CPV 482 die richtige Wahl. Die VgV verpflichtet zur möglichst genauen CPV-Zuordnung.

Gelten für Fachanwendungen besondere Vergabeanforderungen? Grundsätzlich gelten dieselben Vergaberegeln wie für andere Softwarebeschaffungen. Bei Fachanwendungen mit wenigen Anbietern kann jedoch der Einsatz eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb oder eines wettbewerblichen Dialogs sinnvoll sein. Wichtig ist die Dokumentation der Markterkundung. Die relevanten Vorschriften finden Sie in der VgV.

Kann eine Folgebeschaffung für eine bereits eingeführte Fachanwendung ohne Ausschreibung erfolgen? Eine Folgebeschaffung (z. B. zusätzliche Lizenzen oder Pflegeverträge) unterliegt grundsätzlich denselben Schwellenwerten. Eine Direktvergabe ist nur in engen Ausnahmen zulässig – etwa wenn nachweislich kein Wettbewerb besteht (technisches Alleinstellungsmerkmal). Die UVgO regelt das Vorgehen bei unterschwelligen Vergaben.

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