CPV-Code

CPV 449 – Natursteine, Kalkstein, Gips und Schiefer

CPV 449 umfasst Natursteine für den Bau, Kalkstein, Gips, Schiefer sowie Gesteinskörnungen und Schüttmaterialien für Bauprojekte und Infrastruktur.

Was umfasst die CPV-Gruppe 449?

Die CPV-Gruppe 449 umfasst natürliche Gesteine, mineralische Baustoffe und verwandte Produkte. Dazu zählen Naturwerksteine (Granit, Sandstein, Kalkstein, Marmor, Basalt als Platten, Pflastersteine, Bordsteine und Fassadenelemente), gebrochene Gesteinskörnungen und Schotter (für Straßen- und Wegebau, Gleisbau, Drainagen), Kalkstein und Kalk (als Rohstoff, Füller, Kalkhydrat für Bodenverbesserung und Wasseraufbereitung), Gips und Anhydrit (als Rohstoff und Bindemittel), Schiefer (Dachschiefer, Wandschiefer), Kies und Sand (natürlicher Kies, Brechsand für Beton und Tief bau) sowie Mineralfaser- und Steinwolle-Dämmstoffe.

Öffentliche Auftraggeber sind kommunale Tiefbauämter (Gesteinskörnungen, Schotter für Straßen und Wege), staatliche Straßenbauverwaltungen (Splitt, Brechsand für Asphaltbelag), kommunale Friedhofsämter (Natursteinarbeiten, Grabplatten), Denkmalbehörden und Denkmalschutzämter (historische Natursteine für Restaurierungen), Kommunen für Platzgestaltungen (Natursteinpflaster) sowie Bahnbetreiber (Gleisschotter). Die vollständige CPV-Struktur ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP einsehbar.

Gesteinskörnungen für den Straßenbau unterliegen der EN 13043 (Gesteinskörnungen für Asphalt) und EN 13242 (Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische). Naturwerksteine für Fassaden und Bodenbeläge müssen nach EN 12058 (Bodenplatten) oder EN 1342 (Pflastersteine) geprüft sein. Für Dachschiefer gilt die EN 492. BauPVO-CE-Kennzeichnung ist für die meisten Gesteinsprodukte Pflicht. Rechtsgrundlagen sind auf EUR-Lex einsehbar.

Typische Leistungen in CPV 449

  • Natursteinpflaster (Granit, Basalt) für Plätze und Fußgängerzonen
  • Gesteinskörnungen und Schotter für Straßen- und Wegebau
  • Gleisschotter für Bahninfrastruktur
  • Kalkstein und Kalkhydrat für Bodenverbesserung
  • Dachschiefer für Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude
  • Bordsteine aus Naturstein oder Betonwerkstein
  • Sand und Kies für Beton und Tiefbau

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 449

  • Granitpflaster für eine Innenstadtgestaltung: Lieferung von 8.500 m² Granitpflastersteinen (10/10 cm, gesägt und geflammt, grau, EN 1342) und 3.200 lfm Granitbordsteinen (15/30 cm) für die Neugestaltung einer historischen Innenstadt, mit Ursprungsnachweis und Leistungserklärung – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Gleisschotter für Straßenbahnstrecke: Lieferung von 12.000 t Gleisschotter (Basalt, EN 13450, Körnung 31,5/63 mm, Reinheitsklasse A) für die Erneuerung eines 4,5 km langen Streckenabschnitts einer kommunalen Straßenbahn – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Dachschiefer für Denkmalsanierung: Lieferung von 1.800 m² Schiefer-Dachplatten (Moselschiefer, Rechteckformat 30×20 cm, Qualitätsklasse T1 nach EN 492) für die denkmalgerechte Neueindeckung eines historischen Rathauses – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 449 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Tiefbau- und Straßenbauämter, Bahnbetreiber, Denkmalbehörden und Friedhofsämter beschaffen Natursteine und Gesteinsprodukte. EN-Normkonformität, CE-Kennzeichnung nach BauPVO, Herkunftsnachweise und Qualitätsklassifizierungen sind technische Anforderungen. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Steinbruchbetreiber, Natursteinhändler, Gesteinskörnungslieferanten und Dachschieferproduzenten sind die relevanten Bieter. CE-Kennzeichnung der Produkte, Güteüberwachungsnachweise und Lieferfähigkeit in großen Mengen sind wesentliche Eignungsmerkmale für öffentliche Ausschreibungen.

Wie hilft Bond bei CPV 449?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Natursteinhändler, Gesteinskörnungslieferanten und Steinbruchbetreiber automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 449 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Naturstein- und Gesteinskörnungsausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für Naturstein- und Gesteinsinfrastrukturprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Straßenbau- und Infrastrukturprojekten mit großen Schotter- und Natursteinmengen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 449

Welche Normen gelten für Gesteinskörnungen im Straßenbau? EN 13043 regelt Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen, EN 13242 für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische im Straßenbau. Beide Normen definieren Kategorien für Kornform, Feinanteil, Los-Angeles-Koeffizient (Verschleiß) und Frostbeständigkeit. CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung ist Pflicht. Für Gleisschotter gilt EN 13450. Vergaberecht: VgV.

Dürfen bei denkmalgeschützten Gebäuden Anforderungen an die Steinherkunft gestellt werden? Ja, bei denkmalgeschützten Gebäuden können Herkunft und Gesteinsart als technische Anforderungen in der Leistungsbeschreibung festgelegt werden, wenn dies durch den Denkmalschutz begründet ist (z. B. Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes mit originalem Moselschiefer oder regionalem Sandstein). Dies muss in der Vergabeakte dokumentiert sein. Details auf EUR-Lex.

Wie werden Gesteinskörnungen für den laufenden Straßenbau wirtschaftlich beschafft? Für regelmäßigen Bedarf an Gesteinskörnungen (Schotter, Splitt, Sand) bieten sich Rahmenverträge mit abrufbaren Mengen an. Lieferantengebundene Preislisten und jährliche Preisanpassungsklauseln sichern Planbarkeit. Unterhalb der Schwellenwerte gilt die UVgO mit vereinfachten Verfahren für Rahmenvereinbarungen.

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