CPV 428 – Maschinen für die Papier- oder Kartonherstellung
CPV 428 umfasst Maschinen für die Papier- und Kartonproduktion sowie Buchbinderei-, Druckerei- und Papierverarbeitungsmaschinen für öffentliche Druckereien, Archive und Medienzentren.
Was umfasst die CPV-Gruppe 428?
Die CPV-Gruppe 428 deckt Maschinen für die Papierherstellung, -verarbeitung und den Druck ab. Dazu zählen Papier- und Kartonherstellungsmaschinen (Papiermaschinen, Zellstoffzerkleinerungsmaschinen), Buchbindemaschinen und Buchbindereiausrüstung (Falzmaschinen, Heftmaschinen, Klebegebinde, Schneidemaschinen), Druckmaschinen (Offset, Digital, Siebdruck), Papierverarbeitungsmaschinen (Schredder, Kuvertiermaschinen, Brieföffner, Falzmaschinen für Poststellen) sowie Kopierer und Multifunktionssysteme in industriellem Maßstab.
Öffentliche Auftraggeber sind öffentliche Druckereien (Bundesdruckerei, Landesdruckereien, kommunale Druckereien), Archive und Bibliotheken (Buchbinderei, Restaurierungsgeräte), Schulen und Bildungseinrichtungen (Schuldruckereien, Kopierausrüstung), Poststellen von Behörden (Kuvertiermaschinen, Frankiermaschinen) sowie kommunale Medienzentren und Dokumentationsabteilungen. Die vollständige CPV-Struktur ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP einsehbar.
Datenschutz ist bei Aktenvernichtern und Schreddern relevant: BSI-Schutzstufen für Datenschredder (P-4 bis P-7 nach DIN 66399) sind in öffentlichen Behörden Pflichtanforderungen. Frankiermaschinen unterliegen postalischen Zulassungen. Druckmaschinen für Sicherheitsdruck (z. B. Ausweise, amtliche Dokumente) erfordern besondere Sicherheitsmerkmale. Rechtsgrundlagen sind auf EUR-Lex einsehbar.
Typische Leistungen in CPV 428
- Papier- und Dokumentenschredder für Behörden (DIN 66399)
- Kuvertiermaschinen und Briefabwicklungssysteme
- Falzmaschinen und Buchbinderei-Ausrüstung
- Digital- und Offsetdruckmaschinen für öffentliche Druckereien
- Frankiermaschinen für Poststellen
- Kopiersysteme für Medienzentren
- Restaurierungsgeräte für Archive und Bibliotheken
Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 428
- Aktenschredder für eine Bundesbehörde: Beschaffung von 15 Aktenvernichtern der DIN-66399-Sicherheitsstufe P-4 für Behördenarbeitsplätze und 3 Großschredder der Sicherheitsstufe P-5 für den zentralen Aktenraum einer Bundesbehörde – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
- Digitaldrucker für ein kommunales Medienzentrum: Beschaffung eines A3-Farblaserdruckers (min. 60 Seiten/min, 4/4-farbig) mit Finishing-Einheit (Heften, Falzen, Lochen) und RIP-Software für die Druckerei eines kommunalen Medienzentrums – ausgeschrieben auf DTVP.
- Kuvertieranlage für eine Stadtverwaltung: Lieferung einer automatischen Kuvertieranlage (6.000 Kuverts/Stunde) mit Adressleser, Frankiermaschinenanbindung und Verarbeitung von personalisierten Massensendungen für die Poststelle einer Stadtverwaltung – veröffentlicht auf TED.
Für wen ist CPV 428 relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Behörden mit eigenen Druckereien oder Poststellen, Archive und Bibliotheken sowie kommunale Medienzentren beschaffen Papierverarbeitungsmaschinen. Datenschutzkonformität bei Schreddern, postalische Zulassungen bei Frankiermaschinen und BSI-Anforderungen für Sicherheitsdruck sind zentrale Anforderungen. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.
Unternehmen und Bieter
Druckmaschinen- und Büromaschinenhersteller (RISO, Konica Minolta, Canon, Pitney Bowes), Buchbinderei-Ausrüster und Aktenvernichterhersteller (HSM, Dahle, Fellowes) sind in diesem Segment aktiv. DIN-66399-Zertifikate für Schredder, postalische Zulassungen und Service-Netzwerke sind Wettbewerbsmerkmale.
Wie hilft Bond bei CPV 428?
Tender Match
Mit tender.match erhalten Druckmaschinen- und Papierverarbeitungsmaschinenhersteller automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 428 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Druckmaschinen- und Papierverarbeitungsausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.
Company Match
Für Unternehmen, die für Druckerei- und Medienausstattungsprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Druckerei- und Archivausstattungsaufträgen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.
Häufige Fragen zu CPV 428
Welche DIN-Normen gelten für Aktenvernichter in Behörden? DIN 66399 klassifiziert Aktenvernichter in Sicherheitsstufen P-1 bis P-7 für Papier. Für Behörden wird mindestens P-4 (Partikelschnitt, 160 mm²) empfohlen; bei besonders schutzbedürftigen Informationen P-5 oder höher. Das BSI gibt Empfehlungen für VS-Verschlusssachen. Die geforderte Sicherheitsstufe ist in der Leistungsbeschreibung anzugeben. Vergaberecht: VgV.
Welche Zulassungsanforderungen gelten für Frankiermaschinen? Frankiermaschinen müssen von der Deutschen Post AG zugelassen und nach Postdienstegesetz betrieben werden. Nur von der Post zugelassene Frankiermaschinen dürfen für frankierte Sendungen genutzt werden. In der Ausschreibung ist die aktuelle Postzulassung als Mindestanforderung zu fordern. Details auf EUR-Lex.
Wie werden Druckdienstleistungen von der Druckmaschinenbeschaffung vergaberechtlich abgegrenzt? Druckmaschinen sind Lieferaufträge (CPV 428), Druckdienstleistungen (Vergabe an externe Druckereien) sind Dienstleistungsaufträge mit anderem CPV-Code. Die Entscheidung für Eigen- oder Fremddruck ist eine strategische Entscheidung, die vor der Ausschreibung zu treffen ist. Unterhalb der Schwellenwerte gilt die UVgO.
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