BOND — CPV 378 – Kunsthandwerk und Kunstbedarf
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CPV-Code

CPV 378 – Kunsthandwerk und Kunstbedarf

CPV 378 umfasst Kunsthandwerk, Kunstmaterialien und Bastelzubehör für Schulen, Kunstschulen, Kultureinrichtungen und pädagogische Einrichtungen wie Zeichenblöcke, Farben und Leinwände.

Was umfasst die CPV-Gruppe 378?

Die CPV-Gruppe 378 umfasst Kunsthandwerk und Kunstmaterialien für öffentliche Einrichtungen. Dazu zählen Mal- und Zeichenmaterialien (Farben aller Art, Pinsel, Zeichenblöcke, Leinwände, Staffeleien), Bastelmaterialien (Papier, Karton, Kleber, Schere, Filz, Wolle), Modellier- und Töpfermaterialien (Ton, Modelliermasse, Glasuren), Drucktechniken-Material (Linoleum, Druckfarben, Walzen) sowie Kunsthandwerk-Produkte für Ausstellungen und den Wiederverkauf in öffentlichen Museen und Kultureinrichtungen.

Auftraggeber sind Schulen und Gymnasien mit Kunstunterricht, Kunstschulen und Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Museen und Kulturzentren mit Werkstattangeboten, Therapieeinrichtungen (Kunsttherapie) sowie öffentliche Bibliotheken mit Kreativworkshop-Angeboten. Die Beschaffungen sind oft regelmäßige Verbrauchsmaterialbestellungen, aber auch Erstausstattungen neuer Werkräume. Die vollständige CPV-Struktur ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP einsehbar.

Sicherheitsanforderungen spielen vor allem bei Produkten für Kinder eine wichtige Rolle: Schulmaterialien müssen frei von gefährlichen Substanzen sein (REACH-Konformität), Farben für den Kinderbereich EN 71-geprüft, Kleber und Lacke lösungsmittelfrei. Nachhaltigkeit (zertifiziertes Papier, umweltfreundliche Farben) und faire Herstellungsbedingungen werden zunehmend als Beschaffungskriterien herangezogen. Rechtsgrundlagen sind auf EUR-Lex einsehbar.

Typische Leistungen in CPV 378

  • Malfarben (Aquarell, Acryl, Öl, Gouache) für Unterricht
  • Zeichenmaterialien (Bleistifte, Kohle, Zeichenblöcke)
  • Leinwände, Staffeleien und Malmittel
  • Bastelmaterialien: Papier, Karton, Kleber, Schere
  • Ton, Modelliermasse und Töpferzubehör
  • Drucktechniken-Material (Linoleum, Siebdruckzubehör)
  • Kunsthandwerk-Artikel für Museumsshops

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 378

  • Jahresversorgung mit Kunstmaterialien für eine Gesamtschule: Rahmenliefervertrag über Mal- und Zeichenmaterialien, Bastelmaterial und Werkzeuge für den Kunstunterricht in allen Jahrgangsstufen einer 1.200-Schüler-Schule – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Ausstattung des Werkraums einer Grundschule: Erstlieferung von Töpferbedarf (Tonerde, Glasuren, Töpferscheibe), Bastelzubehör und Verbrauchsmaterialien für einen neu eingerichteten Werkraum mit 32 Schülerarbeitsplätzen – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Beschaffung von Kunstmaterialien für Volkshochschulkurse: Rahmenvertrag über Acrylfarben, Leinwände, Pinsel und Malmittel für ein Jahresprogramm mit 80 Malkursen und ca. 800 Kursteilnehmern einer kommunalen Volkshochschule – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 378 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Schulen, Volkshochschulen, Museen, Kulturzentren und Therapieeinrichtungen beschaffen Kunstmaterialien regelmäßig. Sicherheitsnormen für Kinderprodukte, Umweltanforderungen und pädagogische Qualität steuern die Auswahl. Rahmenverträge für Schulen eines gesamten Schulamtsbezirks sind wirtschaftlich empfehlenswert. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Kunsthandel, Schulbedarf-Großhändler und Direktvertreiber von Kunstmaterialien können sich auf Ausschreibungen bewerben. Produktsicherheitsnachweise (EN 71 für Kinderprodukte, REACH-Konformität), breites Sortiment und zuverlässige Lieferfähigkeit sind zentrale Eignungsmerkmale. Online-Bestellsysteme für Rahmenvertrag-Abrufe bieten Komfort für öffentliche Auftraggeber.

Wie hilft Bond bei CPV 378?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Kunstmaterialhändler und Schulbedarf-Großhändler automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 378 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Kunstmaterial- und Kunsthandwerksausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für Schul- und Kultureinrichtungsausstattungen Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Kunst- und Schulbedarfsbeschaffungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 378

Welche Sicherheitsanforderungen gelten für Mal- und Bastelmaterialien in Schulen? Schulmaterialien müssen REACH-konform (keine verbotenen Substanzen) und für den Kinderbereich EN 71-geprüft sein. Farben und Kleber sollten lösungsmittelfrei sein. Das CE-Zeichen auf Spielzeug-ähnlichen Bastelmaterialien ist Pflicht. Auftraggeber können diese Anforderungen als Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verankern. Vergaberecht: VgV.

Können Schulen Kunstmaterialien auch über Rahmenverträge eines Schulträgers beziehen? Ja, Schulträger (Landkreise, Kommunen) können Rahmenverträge für alle ihre Schulen abschließen, aus denen einzelne Schulen abrufen. Dies spart eigene Vergabeverfahren und erzielt bessere Preise durch Mengeneffekte. Die rechtliche Grundlage bietet §21 VgV. Details zu Unterschwellenverfahren finden sich in der UVgO.

Müssen Kunstmaterialien für Museumsshops nach Vergaberecht beschafft werden? Kunsthandwerk und Merchandising-Artikel für Museumsshops sind grundsätzlich ausschreibungspflichtig, wenn der öffentliche Auftraggeber sie selbst beschafft. Bei gemischten Aufträgen (Kunstmaterial für Workshops und Verkauf) ist der Hauptzweck entscheidend. Europäische Regelungen dazu auf EUR-Lex.

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