CPV-Code

CPV 373 – Musikinstrumente und Teile

CPV 373 umfasst Musikinstrumente und Zubehör – von Klavieren und Orchesterinstrumenten über Gitarren bis hin zu elektronischen Instrumenten für Schulen und Kultureinrichtungen.

Was umfasst die CPV-Gruppe 373?

Die CPV-Gruppe 373 umfasst die Beschaffung von Musikinstrumenten und zugehörigen Teilen für öffentliche Einrichtungen. Dazu zählen Tasteninstrumente (Klaviere, Flügel, Orgeln, Keyboards), Streichinstrumente (Violinen, Bratschen, Celli, Kontrabässe), Blasinstrumente (Querflöten, Oboen, Klarinetten, Hörner, Trompeten), Zupfinstrumente (Gitarren, Harfen), Schlaginstrumente (Schlagzeug, Xylophon, Pauken) sowie elektronische Instrumente und Verstärker. Ersatzteile wie Saiten, Mundstücke und Bögen sind ebenfalls erfasst.

Auftraggeber sind öffentliche Musikschulen, allgemeinbildende Schulen, Hochschulen für Musik, kommunale Kultureinrichtungen, Theater und Opern sowie Musikvereine mit öffentlicher Förderung. Beschaffungen erfolgen bei Neugründungen oder Erweiterungen von Einrichtungen, aber auch als laufender Ersatzbedarf. Die vollständige CPV-Struktur ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP einsehbar.

Qualitätsanforderungen sind in diesem Bereich besonders wichtig: Pädagogische Instrumente für Anfänger unterscheiden sich stark von Konzertinstrumenten für professionelle Musiker. In Ausschreibungen werden häufig Mindestqualitätsstandards definiert, Testspielungen als Eignungsnachweis gefordert und spezifische Marken oder Hersteller als zulässige Referenzprodukte benannt (mit Zusatz „oder gleichwertig"). Die Wartung und Stimmung von Klavieren und Orgeln wird oft als Begleitdienstleistung mitausgeschrieben. Rechtsgrundlagen sind auf EUR-Lex einsehbar.

Typische Leistungen in CPV 373

  • Klaviere und Flügel (Übungs- und Konzertinstrumente)
  • Streichinstrumente (Violinen in Kindergrößen bis 4/4)
  • Holz- und Blechblasinstrumente für Schulorchester
  • Gitarren (klassisch, akustisch, elektrisch)
  • Schlagzeug und Perkussionsinstrumente
  • Elektronische Tasteninstrumente und Keyboards
  • Ersatzteile: Saiten, Bögen, Mundstücke, Felle

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 373

  • Beschaffung von Streichinstrumenten für eine kommunale Musikschule: Lieferung von 40 Violinen in verschiedenen Kindergrößen (1/8 bis 4/4), 15 Bratschen und 8 Celli mit Bögen und Koffern für den Streicherunterricht einer Musikschule – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Ausstattung eines Musikgymnasiums mit Klassenrauminstrumenten: Lieferung von 6 Yamaha-Konzertflügeln (oder gleichwertig) und 20 Keyboards mit Ständern für Musiksäle und Übungsräume eines neuen Musikgymnasiums – ausgeschrieben auf DTVP.
  • Rahmenvertrag über Blasinstrumente für Grundschulen eines Landkreises: Abrufvertrag über Klarinetten, Querflöten und Trompeten in Anfängerqualität mit Etui und Reinigungsset für das Grundschul-Bläserprogramm von 20 Schulen – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 373 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Musikschulen, allgemeinbildende Schulen mit Musikprofil, Musikhochschulen, Theater und Opernhäuser sind die wichtigsten Auftraggeber. Pädagogische Qualität, Haltbarkeit im Schulbetrieb und Wartungsfreundlichkeit sind zentrale Beschaffungskriterien. Kommunale Rahmenverträge für mehrere Schulen sind wirtschaftlich sinnvoll. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Musikinstrumentenhandel, Großhändler und Hersteller von Instrumenten finden in öffentlichen Schulen und Kultureinrichtungen einen stabilen Absatzmarkt. Fachkenntnis bei der Beratung, Servicekonzepte (Stimmung, Reparatur) und Sortimentsbreite sind wichtige Differenzierungsmerkmale.

Wie hilft Bond bei CPV 373?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Musikinstrumentenhändler und -hersteller automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 373 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende Musikinstrumentenausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für Musikschul- und Kultureinrichtungsprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren Ausstattungsaufträgen für Musikeinrichtungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 373

Dürfen Auftraggeber bestimmte Instrumentenmarken in Ausschreibungen vorschreiben? Nach §31 VgV darf die Leistungsbeschreibung grundsätzlich keine bestimmten Marken, Hersteller oder Typen vorschreiben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine hinreichend genaue Beschreibung nicht möglich ist – dann muss der Zusatz „oder gleichwertig" hinzugefügt werden. Dies ist bei Musikinstrumenten (z. B. bei bestimmten Klaviermarken) ein häufiger Praxisfall. Details regelt die VgV.

Können Wartungs- und Stimmleistungen für Klaviere mitausgeschrieben werden? Ja, kombinierte Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind nach §103 GWB möglich. Wenn Stimmung und Wartung regelmäßig anfallen und wirtschaftlich mit der Lieferung verbunden sind, kann dies als Gesamtpaket ausgeschrieben werden. Die Gesamtlaufzeit des Wartungsvertrags ist bei der Schwellenwertberechnung zu berücksichtigen. Grundlagen auf EUR-Lex.

Welche Verfahrensart ist bei kleinen Musikschulbeschaffungen anwendbar? Unterhalb des EU-Schwellenwerts regelt die UVgO die Verfahrensart. Bei Auftragswerten bis 25.000 Euro ist die Direktvergabe möglich, bis 221.000 Euro die beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe mit Wettbewerb. Für Einzelbeschaffungen unter 1.000 Euro entfallen formale Verfahren.

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