CPV-Code

CPV 322 – Telekommunikationsdienste

CPV 322 umfasst Telefonie-, Internet-, Mobilfunk- und Datenübertragungsdienste sowie Festnetz, VoIP, LTE/5G-Dienste für Behörden und öffentliche Einrichtungen.

Was umfasst die CPV-Gruppe 322?

Die CPV-Gruppe 322 deckt Telekommunikationsdienstleistungen ab – also die Nutzung von Telekommunikationsinfrastruktur in Form von Diensten, die öffentliche Auftraggeber von Netzbetreibern und Telekommunikationsanbietern beziehen. Dazu gehören Festnetztelefonie (ISDN, VoIP, SIP-Trunks), Mobilfunkdienste (Sprache, Daten, LTE, 5G) für behördliche Dienstgeräte, Internetanschlussdienste (DSL, Glasfaser, Kabel) für Behördenstandorte sowie dedizierte Datenübertragungsdienste (MPLS, SD-WAN) für die sichere Vernetzung von Behördenstandorten.

Telekommunikationsdienste sind für öffentliche Auftraggeber essenzielle Infrastrukturleistungen mit kontinuierlichem Bedarf. Die Beschaffung erfolgt typischerweise über Rahmenverträge oder Einzelverträge mit mehrjähriger Laufzeit. Besondere Bedeutung haben dabei Verfügbarkeitsgarantien (SLAs), Sicherheitsanforderungen (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, BSI-konforme Kommunikation), der Aufbau von Redundanzen sowie die Unterstützung von behördenspezifischen Anforderungen wie Behördenrufnummern, Notfallkommunikation und gesicherten Leitungen.

Die vollständige CPV-Struktur ist im offiziellen CPV-Verzeichnis auf SIMAP dokumentiert.

Typische Leistungen in CPV 322

  • Festnetztelefonie und SIP-Trunk-Dienste für Behörden
  • Mobilfunkdienste (Sprache und Daten) für Dienstgeräte
  • Internetanschlussdienste (Glasfaser, DSL, Kabel) für Behördenstandorte
  • MPLS- und SD-WAN-Dienste für die Standortvernetzung
  • VoIP- und Unified-Communications-Dienste
  • Datenleitungen und Standleitungen für kritische Anwendungen
  • Notfallkommunikationsdienste und redundante Anbindungen

Beispiele für Ausschreibungen mit CPV 322

  • Mobilfunk-Rahmenvertrag für eine Bundesbehörde: Mehrjähriger Rahmenvertrag über Mobilfunk-Dienste (Sprache und Daten, LTE/5G) für bis zu 5.000 Dienstgeräte, inklusive Datenflatrates, Roaming in der EU und MDM-Integration – veröffentlicht auf TED (Tenders Electronic Daily).
  • Glasfaser-Anbindung und Standortvernetzung für eine Kreisverwaltung: Beschaffung von Glasfaser-Internetanbindungen (je 1 Gbit/s) für 15 Behördenstandorte sowie eines MPLS-basierten WAN zur sicheren und latenzarmen Verbindung aller Standorte – ausgeschrieben auf DTVP.
  • SIP-Trunk-Dienste für die Telefonieinfrastruktur einer Landesbehörde: Ablösung bestehender ISDN-Primärmultiplexanschlüsse durch SIP-Trunks mit 200 gleichzeitigen Verbindungen, Integration in die bestehende IP-TK-Anlage und Übernahme bestehender Rufnummern – veröffentlicht auf TED.

Für wen ist CPV 322 relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Alle öffentlichen Stellen mit Kommunikationsbedarf – also praktisch jede Behörde und öffentliche Einrichtung – nutzen Telekommunikationsdienste nach CPV 322. Strategisch relevant sind dabei die Bündelung des Bedarfs über Rahmenverträge, die Sicherstellung ausreichender Redundanz und Verfügbarkeit sowie die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Für besonders sicherheitskritische Kommunikation (z. B. Behördenfunk) gelten gesonderte Vorschriften. Vergaberechtliche Grundlagen bietet das BMWK.

Unternehmen und Bieter

Telekommunikationsanbieter und Netzbetreiber, die Sprach-, Daten- und Internetdienste an Behörden erbringen, finden unter CPV 322 ein volumensstarkes und stabiles Marktfeld. Entscheidend für den Erfolg sind Netzabdeckung und -qualität, Verfügbarkeitsgarantien (SLAs), Sicherheitszertifizierungen sowie die Fähigkeit, auf behördenspezifische Anforderungen wie gesicherte Kommunikation, Behördenrufnummern und Notfallpläne einzugehen.

Wie hilft Bond bei CPV 322?

Tender Match

Mit tender.match erhalten Telekommunikationsanbieter und Netzbetreiber automatisch alle relevanten Ausschreibungen mit CPV 322 direkt in ihr Dashboard. BOND indexiert Ausschreibungen aus über 1.000 Vergabeportalen in der EU – von TED über nationale Plattformen bis hin zu regionalen Vergabestellen. Statt täglich dutzende Portale manuell zu durchsuchen, werden passende TK-Dienstleistungsausschreibungen nach Branche, Kompetenz, Region und Unternehmensprofil gefiltert und zugestellt. Eine automatisierte Gap-Analyse zeigt sofort, wo das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und wo Lücken bestehen. So verpassen Unternehmen keine Frist mehr und können sich auf die Angebotserstellung konzentrieren.

Company Match

Für Unternehmen, die für Kommunikationsprojekte Zulieferer, Unterauftragnehmer oder Konsortialpartner suchen, bietet company.match einen direkten Zugang zu qualifizierten Firmen aus einer EU-weiten Datenbank mit über 28 Mio. Unternehmen. Besonders bei größeren TK-Dienstleistungsausschreibungen, die ein einzelnes Unternehmen alleine nicht stemmen kann, identifiziert company.match automatisch passende Partner für Bietergemeinschaften und Teilleistungen – und erhöht so die Chancen auf den Zuschlag.

Häufige Fragen zu CPV 322

Können Mobilfunk- und Festnetzleistungen in einer Ausschreibung kombiniert werden? Ja, Auftraggeber können Mobilfunk- und Festnetzleistungen gemeinsam ausschreiben, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist und den Wettbewerb nicht unangemessen einschränkt. Alternativ können Lose gebildet werden, um auch spezialisierten Anbietern Teilnahme zu ermöglichen. Bei der Losbildung ist die Gesamtschwellenwertberechnung zu beachten. Details regelt die VgV.

Welche Mindest-SLAs sollten in TK-Dienstleistungsausschreibungen gefordert werden? Typische SLA-Parameter für TK-Dienste umfassen Verfügbarkeit (z. B. 99,9 % pro Jahr), maximale Entstörungszeiten für Totalausfälle (z. B. 4 Stunden), Reaktionszeiten für Störungsmeldungen und Pönalregelungen bei SLA-Unterschreitung. Für kritische Behördenstandorte können redundante Anbindungen und 24/7-Support gefordert werden. Vergaberechtliche Grundlagen bietet die VgV.

Gilt bei TK-Dienstleistungen die UVgO oder die VgV? Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienstleistungsaufträge und unterliegen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte der VgV. Unterhalb der Schwellenwerte gilt für Bundesbehörden die UVgO, für Länderbehörden die jeweilige Landesvergabeordnung. Aufgrund der typischerweise hohen Volumina von TK-Rahmenverträgen wird häufig der EU-Schwellenwert überschritten.

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